Prof. Dr. jur. Helge Sodan, Law, Berlin

 

Geboren: am 7. Februar 1959 in Berlin (West).
Familienstand: verheiratet mit Kornelia Sodan, zwei Töchter.
Abitur: am 2. Juni 1977 am Canisius-Kolleg zu Berlin (Gymnasium).
Erste jur. Staatsprüfung: am 9. Dezember 1982 vor dem Justizprüfungsamt Berlin.
Promotion: am 30. Juni 1987 zum Dr. iur. durch den Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin.
Zweite jur. Staatsprüfung:   am 13. Oktober 1988 vor dem Justizprüfungsamt Berlin.
Mitarbeit an Lehrstühlen: als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. Assistent an der Freien Universität Berlin, an der Universität Hannover und an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Gesamtzeitraum 1984 bis 1996).
Habilitation: am 31. Juli 1996 zum Dr. iur. habil. durch die Jurist. Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; Feststellung der Lehrbefähigung für die Fachgebiete Staats- und Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht.
Lehrstuhlvertretung: an der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg betreffend die C 4-Professur für Öffentliches Recht des Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Udo Steiner (im Wintersemester 1996/97).
Ernennung: am 10. April 1997 zum Universitätsprofessor unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (mit der Besoldungsgruppe C 4) durch den Präsidenten der Freien Universität Berlin; Zuweisung eines Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Sozialrecht.
Selbstverwaltungsfunktionen: unter anderem
•   Geschäftsführender Direktor des Instituts für Staatslehre, Staats- und Verwaltungsrecht der Freien Universität Berlin (1. Oktober 1999 bis 30. September 2001);
•   Vorsitzender der Gemeinsamen Kommission der Fachbereiche Rechts- und Wirtschaftswissenschaft der Freien Universität Berlin (seit Mai 1997).
Richterliche Tätigkeit: als Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin (aufgrund der Wahl durch das Abgeordnetenhaus von Berlin am 9. März 2000; nach Ablauf der siebenjährigen Amtsperiode bei gesetzlichem Ausschluß einer Wiederwahl Beendigung der Tätigkeit am 26. April 2007).
Leitung eines selbständigen Forschungsinstituts: Vorstandsvorsitzender und Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht (DIGR) (aufgrund der Wahl durch die Gründungsversammlung am 27. März 2006).
Sonstige Funktionen:
•   Vizepräsident des Deutschen Juristentages 2002;
•   Mitglied des Beirates der Bertelsmann Stiftung, Zentrum für Gesundheitspolitik (ZGP) [von 2001 bis 2003];
•   Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der Walter-Raymond-Stiftung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände;
•   Mitglied des Auswahlausschusses der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V., Förderung deutscher Graduierter, zur Vergabe von Promotionsstipendien;
•   Vertrauensdozent der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. an der Freien Universität Berlin;
•   Stellvertretendes Mitglied der Ethikkommission der Charité – Universitätsmedizin Berlin.

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