
Tätigkeitsschwerpunkte
Gesundheitsrecht
Michael Lennartz arbeitet seit Jahren auf dem Gebiet des Gesundheitsrechts. Als langjähriger Justitziar des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) befasst sich Rechtsanwalt Lennartz mit den Entwicklungen im Gesundheitsrecht, u.a. im Rahmen von zahlreichen Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren und der Beratung von Ärzten und Zahnärzten.
Seine Kenntnisse im Gesundheitsrecht gehen dabei über den ambulanten Bereich hinaus. Rechtsanwalt Lennartz ist Dozent für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht mit dem Abschluss eines Master of Laws (LL.M. Medizinrecht) an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Mitglied des Expertenteams im Gesundheitsnetzwerk dooox.de. Er ist darüber hinaus gefragter Redner auf medizinrechtlichen wie gesundheitspolitischen Veranstaltungen und Symposien. Rechtsanwalt Lennartz verfolgt in seiner beruflichen Praxis die Brüsseler Entwicklungen im Gesundheitsrecht bereits über viele Jahre intensiv. In Zusammenwirken mit den Kooperationspartnern der Sozietät Kazemi & Lennartz in Brüssel berät. er Akteure im Gesundheitswesen auch in Rechtsfragen mit europarechtlichem Bezug.
Arbeitsrecht
Als Autor des Buches „Der Arzt als Arbeitgeber“ ist Rechtsanwalt Michael Lennartz für seine Mandanten auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts umfassend tätig. Er berät gleichermaßen Arbeitgeber, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bundesweit. Schwerpunkte bilden hierbei Kündigungsrechtstreitigkeiten, Fragen im Zusammenhang mit vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverboten, der Begründung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, dem Entwurf und der Formulierung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie speziell dem Arbeitsrecht in der (Zahn-)Arztpraxis.
Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Michael Lennartz berät vor allem Ärzte und Zahnärzte in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Berufliche Kooperationen unter den Leistungserbringern oder von Leistungserbringern mit Mitgliedern anderer Gesundheitsberufe bilden dabei oftmals den Beratungsschwerpunkt. Denn nur wenige Entscheidungen haben für den (Zahn-)Arzt eine derartige finanzielle Relevanz wie der Verkauf bzw. der Kauf einer Praxis. Für den Praxisveräußerer ist der Verkauf der Praxis ein gutes Stück seiner Alterssicherung. Für den Existenzgründer bedeutet der Praxiskauf und alternativ der Einstieg in eine (zahn)ärztliche Kooperation ein wesentliches Investment in seine Zukunft. Sowohl in der täglichen Beratung als auch im Rahmen von Seminaren berät Rechtsanwalt Lennartz seine Mandanten, damit es sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer bei der Vertragsabwicklung nicht zu Fehlern kommt.